Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
a) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die zwischen der Steinemann AG als Verkäuferin und den Abnehmern (nachfolgend "Kundschaft“ genannt) abgeschlossen werden.
b) Die Steinemann AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.
c) Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen richtet sich ausschliesslich an eine Kundschaft mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz oder Liechtenstein.
d) Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz oder in Liechtenstein.
e) Das Angebot gilt, solange der Vorrat reicht.

2. Vertragsschluss
a) Die Produkte und Preise gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.
b) Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen der Steinemann AG zustande, sobald die Kundschaft ihre Bestellung aufgibt (nachfolgend "Kaufvertrag" genannt).
c) Das Eintreffen einer Bestellung wird der Kundschaft mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung der Steinemann AG an die von ihr angegebene E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Bestellung eingetroffen und somit der Vertrag mit der Steinemann AG  unter der auflösenden Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.

3. Preise
a) Die Steinemann AG behält sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrages sind die zum Zeitpunkt der Bestellung in den Katalogen bzw. Dokumenten der Steinemann AG gültigen Preislisten. Preisanpassungen infolge veränderter Marktverhältnisse, Teuerung oder Kursanpassungen bleiben ohne Voranzeige jederzeit vorbehalten. Offerten, die keine spezielle Befristung enthalten, sind während 14 Tagen ab Offertdatum gültigen.
• Die Verkaufspreise verstehen sich exkl. MwSt. in CHF / (VEG/VRG/VOC) sofern nicht anders ausgewiesen.
• Für angebrochene Verpackungseinheiten wird ein Zuschlag für den entstandenen Mehraufwand in Rechnung gestellt.

4. Sonderanfertigungen
a) Die Kundschaft übernimmt allein die Verantwortung für die Richtigkeit der Zeichnungen, Entwürfe, Modelle oder Muster und deren Angaben, die der Steinemann AG zur Verfügung gestellt wurden. Zudem übernimmt die Kundschaft die Verantwortung für die Herstellung und Lieferung der Produkte, so dass gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden können. Angebote und Bestätigungen von Sonderteilen werden immer auf der Basis unserer Einschätzung des Herstellaufwandes abgegeben. Die Steinemann AG behält sich das Recht vor, von einem Liefervertrag zurückzutreten, wenn sich in der Herstellung unvorhergesehene Schwierigkeiten einstellen, die unter vertretbarem Aufwand unsererseits nicht gelöst werden können. Alle über eine normale Beratung hinausgehenden Aufwände sind nicht im Preis inbegriffen und werden separat in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart. Bei Sonderanfertigungen bleibt, sofern nichts anderes vereinbart, eine Unter- oder Überlieferung von bis zu 10% auf die bestellte Menge vorbehalten.

5. Kleinmengenzuschlag
a) Für Bestellungen unter CHF 100.‑ Nettowarenwert, wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 15.‑ verrechnet. Davon ausgenommen sind Bestellungen über Nexmart.

6. Normen
a) Die Mass- und Textangaben sowie die Abbildungen in den Dokumenten dienen der Illustration und sind unverbindlich. Massgebend sind die DIN-, ISO- und VSM- resp. SN-Normen.
b) Ausländische Kundschaft ist verpflichtet, die Steinemann AG über Rechtsnormen und behördliche Anordnungen, welche die Lieferung, die Ausstattung oder die Verwendung der bestellten Waren betreffen, zu informieren. Diese Informationspflicht umfasst insbesondere.
• Bestimmungen über die Beschaffenheit und den Einsatz der gelieferten Ware.
• Sicherheitsvorschriften
• Gesundheitspolizeiliche Bestimmungen

7. Lieferfristen und Lieferverpflichtungen
a) Die angebotenen Produkte sind, sofern nichts anders ausgewiesen ist, ohne gewähr, ab Lager lieferbar.
b) Vorrätige Artikel werden in der Regel innerhalb von einem Arbeitstag, gemessen am Bestelleingang, an den Transportdienstleister übergeben.
c) Paketsendungen bis 17:00 Uhr, gemessen am Bestelleingang, werden am selben Tag übergeben. Die Auslieferung erfolgt im Regelfall am nächsten Werktag.
d) LKW-Lieferungen und Stückgut bis 15:00 Uhr, gemessen am Bestelleingang, werden am selben Tag übergeben. Die Auslieferung erfolgt im Regelfall am nächsten Werktag.
e) Sendungen, die einen speziellen Transport beanspruchen, Bau- und Mobile Zäune Absperrgitter, Absperrlatten, etc. bis 12:00 Uhr, gemessen am Bestelleingang, werden am selben Tag übergeben. Die Auslieferung erfolgt im Regelfall am nächsten Werktag.
f) Die Festsetzung der Lieferfristen erfolgt nach sorgfältigem Ermessen, sie sind jedoch unverbindlich. Entschädigungsansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Auch im Falle verspäteter Lieferung ist die Kundschaft verpflichtet, die Ware anzunehmen, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Verpflichtung auf Lieferung besteht nur auf der Grundlage der an die Kundschaft versendeten Auftragsbestätigung. Unvorhergesehene Ereignisse in Sinne von höherer Gewalt, wie Krieg, internationale Spannungen, Aufruhr, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Epidemien, Streik usw. sowie anderweitige, nicht von der Steinemann AG zu verantwortenden Ereignissen, entbinden die Steinemann AG von der Verpflichtung zur teilweisen oder vollständigen Lieferung. Lieferungen auf Abruf sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

8. Verpackung
a) Die Verpackung wird der Kundschaft zum Selbstkostenpreis belastet und nicht zurückgenommen.
b) Ohne besondere Instruktionen hat die Steinemann AG das Recht, die ihr am vorteilhaftesten erscheinende Verpackungsart zu wählen.
c) Ausgenommen sind EUR-Paletten, EUR-Rahmen und EUR-Deckel. Diese werden durch den gewählten Transportdienstleisters Zug um Zug getauscht. Wenn ein Tausch nicht möglich ist, bleiben die Tauschgebinde dem Transportdienstleisters geschuldet. Die nachgängige Organisation des Tauschs/Ausgleich ist Sache zwischen dem Kunden und dem Transportdienstleistern.

9. Versand
a) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr der Kundschaft. Ohne besondere Instruktionen behalten wir uns das Recht vor, die für uns vorteilhafteste Versandart zu wählen. Die Lieferadresse muss per LKW gut erreichbar sein. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Kundschaft verpflichtet, uns unverzüglich bei der Bestellung darüber zu informieren und die anfallenden Zusatzkosten zu tragen. Für Express-Sendungen werden die zusätzlichen Frachtkosten der Kundschaft in Rechnung gestellt. Die Transportversicherung obliegt dem Kunden.

b) Lieferungen ab einem Netto-Einkaufs-Warenwert von CHF 500.- erfolgen frachtfrei. Diese Grenze gilt auch bei einem festen Anlieferungstag.

c) Lieferungen an Verteilzentren erfolgen ausschliesslich mit LKW. Hier gilt die frachtfreie Grenze von CHF 500.- Netto-Einkaufs-Warenwert, jedoch wird eine Transportkostenpauschale von CHF 60.- erhoben.

d) Für Lieferungen unter CHF 500.- Netto-Einkaufs-Warenwert wird eine Transportkostenpauschale von CHF 60.- erhoben.

e) Pro Lieferung wird eine LSVA-Gebühr/Abladepauschale von CHF 10.- verrechnet.

f) Bei besonderen Produktgruppen gelten folgende Zuschläge zum Netto-Kaufwert der Waren:

•             Bau- und Mobile Zäune: CHF 100.- pauschal pro Sendung für die Transportvorbereitung (3,5 m x 1,0 m x 2,0 m).

•             Verkleidungsbleche: CHF 100.- pauschal pro Tonne.

•             Sonstiger Versand: Jeder Versand mit Übermassen und ausserhalb der Pauschalen erfolgt zu den ASTAG-GU-Tarifen.

g) Nimmt der Kunde die bestellten Produkte nicht zum vereinbarten Liefertermin ab, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden die entstandenen Lieferkosten sowie den Wertverlust in Rechnung zu stellen. Der Liefertermin wird dem Kunden in der Auftragsbestätigung per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde ist für die Anpassung des in der Auftragsbestätigung erhaltenen Liefertermins verantwortlich. Wenn das Lieferdatum nicht innerhalb von 24 Stunden angefochten wird, gilt es für uns als akzeptiert.

10. Paketdienst
a) Aufträge mit einem Netto-Einkaufs-Warenwert von mindestens CHF 500.- und im Umfang eines Pakets werden frachtfrei geliefert. Diese Grenze ist auch bei einem festen Anlieferungstag gültig.

b) Für weitere Pakete und Sendungen unter CHF 500.- Netto-Einkaufs-Warenwert sowie für Express- und Sperrgut werden die effektiven Portospesen verrechnet. Der Versand per Paketdienst erfolgt nur für Ware, deren Masse und Gewichte den Vorgaben der Transportdienstleister entsprechen (Paketlänge: max. 1.75 m, Gurtmass: max. 3 m, Gewicht: max. 31.0 kg).

c) Für posttaugliche Sendungen unter CHF 500.- Netto-Einkaufs-Warenwert wird eine Porto- und Verpackungspauschale von CHF 30.- verrechnet.

d) Bei Paketen mit einer Gesamtlänge von über 120 cm wird ein Zuschlag von CHF 30.- berechnet.

11. Rückgaberecht
a) Bestellte und bereits gelieferte Ware kann nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zurückgenommen werden. Dies hat per E-Mail zu erfolgen (info@steinemann.ag).
b) Rücksendungen haben unter Angabe der Rechnungsnummer franko zu erfolgen.
c) Für die Wiedereinlagerung werden 10 – 30 % des Warenwertes in Abzug gebracht.
d) Saisonartikel werden bei laufender Saison nicht zurückgenommen.
e) Rücksendungen werden nur in Originalverpackung und in wiederverwendbarem Zustand akzeptiert.
f)  Vom Rückgaberecht ausgenommen sind Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt oder beschafft werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ebenfalls vom Rückgaberecht ausgenommen sind nicht lagergeführte Artikel.

12.  Zahlungskonditionen
a) Die Zahlungen haben innert 30 Tagen netto ab Fakturadatum zu erfolgen. Ungerechtfertigte Abzüge werden in jedem Falle nachbelastet. Bei Zahlungsverzug werden 5 % Verzugszins berechnet. Ist der handelsübliche Satz für Zinsen auf ungedeckte Kontokorrentkredite bei Schweizer Banken höher, kommt dieser höhere Satz zur Anwendung.

13. Eigentumsvorbehalt
a) Die bestellten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Steinemann AG. Falls nach der anwendbaren Rechtsordnung für die Begründung des Eigentumsvorbehaltes der Eintrag in ein besonderes Register erforderlich ist, ist die Steinemann AG zur Vornahme dieses Registereintrages ermächtigt. Ware, die nicht vollständig bezahlt ist, darf weder veräussert noch verpfändet noch sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden.

14. Mängelrügen
a) Die Kundschaft hat die Lieferung sofort zu prüfen und festgestellte Mängel innert fünf Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung, verdeckte Mängel innerhalb der gleichen Frist nach Entdeckung schriftlich bekanntzugeben. Dies hat per E-Mail zu erfolgen (info@steinemann.ag).
b) Bei berechtigten Beanstandungen oder Falschlieferungen hat die Kundschaft eine angemessene Frist für eine vertragskonforme Lieferung anzusetzen. Die Steinemann AG behält sich jedoch vor, anstelle einer Ersatzlieferung eine Gutschrift zu erteilen, sofern die Ware nicht weiterverarbeitet worden sind. Die Kundschaft hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages.

15. Gewährleistung
a) Steinemann AG übernimmt nur eine Gewährleistung nach Massgabe des Haftungsumfanges des Produktherstellers. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche werden wegbedungen. Ansprüche auf Gewährleistung wegen Mängel der Ware verjähren in jedem Fall nach einem Jahr nach Ablieferung, sofern keine anderen rechtlichen Vorschriften bestehen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge unsachgemässer Lagerung, natürlicher Abnutzung, mangelhafter Verarbeitung und Missachtung von Vorschriften. Änderungen oder Reparaturen, die ohne schriftliche Zustimmung der Steinemann AG erfolgt, entlasten diese von der Gewährleistungspflicht. Die technische Beratung durch die Steinemann AG vor und/oder während der Verwendung der Produkte, gleichgültig ob mündlich oder schriftlich, erfolgt im guten Glauben, jedoch ohne Gewährleistung. Die Beratung stellt die Kundschaft nicht frei von seiner Verpflichtung, die von der Steinemann AG gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigte Verarbeitung und Verwendung zu untersuchen. Das Risiko der Verwendung und der Verarbeitung der Produkte trägt ausschliesslich die Kundschaft.
b) Steinemann AG übernimmt für die Richtigkeit der Zollangaben (Zolltarifnummer sowie Herkunftsland) keine Haftung. Die Kundschaft hält Steinemann AG von sämtlichen Drittansprüchen, die im Zusammenhang mit einer durch die Kundschaft verursachten, unvollständigen oder unrichtigen Zollanmeldung entstehen, vollumfänglich schadlos.

16. Produktehaftpflicht
a) Alle Ansprüche aus Produktehaftpflicht werden wegbedungen, sofern und soweit dies nach der anwendbaren Rechtsordnung zulässig ist. Für Schadenersatzansprüche haftet die Steinemann AG nur, wenn der Schaden von ihr vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde. Dies gilt auch für jedes Organisationsverschulden. Die Haftung für Mängelfolgeschäden aller Art wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen. Das gilt insbesondere für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn.

17. Annullierung
a) Die Annullierung von Aufträgen setzt das ausdrückliche, schriftliche Einverständnis der Steinemann AG voraus. Dies hat per E-Mail zu erfolgen (info@steinemann.ag). Beanstandungen einer Lieferung berechtigen nicht zur Annullierung von Restlieferungen einer Bestellung. Die Steinemann AG ist berechtigt, von Lieferverpflichtungen zurückzutreten, wenn sich die finanzielle Situation der Kundschaft anders präsentiert, als diese der Steinemann AG seitens der Kundschaft ursprünglich dargestellt wurde.

18. Erfüllungsort
a) Der Erfüllungsort für Lieferungen ist der jeweilige Distributionsort von Steinemann AG. Der Erfüllungsort für Zahlungen ist am Firmensitz der Steinemann AG in 9230 Flawil, Schweiz.

19. Verbindlicher Originaltext
a) Falls sich zwischen der deutschen und den in anderen Sprachen abgefassten AGB Differenzen ergeben sollten, ist auf den deutschen Originaltext abzustellen.

20. Copyright
a) Die grafische Gestaltung und das verwendete Artikelnummernsystem in unseren Katalogen bzw. Dokumenten (in gedruckter und elektronischer Form) sind urheberrechtlich geschützt. Nachdrucke und jede Art von Vervielfältigungen, auch auszugsweise, sind nur zulässig mit schriftlicher Genehmigung der Steinemann AG.

21. Teilnichtigkeit
a) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB ungültig, gesetzeswidrig oder sonst wie unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt

22. Datenschutz
a) Falls zwischen der Kundschaft und der Steinemann AG personenbezogene Daten über Mitarbeiter oder Geschäftspartner ausgetauscht werden, sind diese mit grösster Sorgfalt und Vertraulichkeit sowie gemäss den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu behandeln. Die Kundschaft holt die nach Gesetz erforderlichen Einwilligungen seiner jeweiligen Mitarbeiter oder Geschäftspartner für die Datenverarbeitung ein.
b) Die Kundschaft erklärt sich damit einverstanden, dass die Steinemann AG die für die Durchführung der geschäftlichen Beziehungen notwendigen personenbezogenen Daten ihrer Ansprechpersonen verwendet. Diese Verwendung beinhaltet, unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen, auch die Übermittlung der Daten innerhalb der Steinemann AG ins In- und Ausland. Sollten personenbezogene Daten an Konzerngesellschaften der Hofast Holding AG übermittelt werden, die sich in Ländern ohne angemessenen Datenschutz befinden, wird der Schutz der Daten durch vertragliche Datenschutzklauseln garantiert

23. Gerichtstand
a) Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Steinemann AG in 9230 Flawil, Schweiz.

24. Anwendbares Recht
a) Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht.
b) Die Verweisungsvorschriften des Internationalen Privatrechts und das UN- Kaufrecht (CISG, auch Wiener Kaufrecht genannt) sind ausgeschlossen.

 

Steinemann AG, Wilerstrasse 2180, CH-9230 Flawil, Schweiz, Januar 2024

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